AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen von Mirello und Marra Solutions

1. Anwendungsbereich und Geltung

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) regeln Abschluss, Inhalt und Abwicklung von Verträgen über die Erbringung einer von Mirello (Marra Solutions) (nachfolgend «Mirello», «wir», «Auftragnehmer») angebotene Dienstleistung (nachfolgend „Dienstleistungen“) zugunsten von Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“).
  2. Wird zwischen den Parteien ein Individualvertrag vereinbart und enthalten der Vertrag und die AGB voneinander abweichende Regelungen, so gehen die Bestimmungen des Vertrages denjenigen der AGB grundsätzlich vor.
    Sind jedoch die Bestimmungen des Vertrages unklar oder unvollständig, gelten die Bestimmungen der AGB.
  3. Die AGB gelten durch die Annahme der Offerte durch den Auftraggeber als akzeptiert.
  4. Die Geltung von allfälligen Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers wird hiermit ausgeschlossen

2. Vertragsschluss

  1. Die Offerte des Auftragnehmers erfolgt unentgeltlich, sofern nichts anderes vereinbart ist.
  2. Die Offerte ist während der vom Auftragnehmer genannten Frist verbindlich. 
    Benennt der Auftragnehmer keine Frist, ist der Auftragnehmer vom Datum der Offerte an während einem Monat an die Offerte gebunden. Mirello behält sich das Recht vor eine Anfrage eines Auftraggebers ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
  3. Der Vertrag zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber (nachfolgend „Vertrag“) kommt mit der Bexio-Bestätigung des Auftragnehmers zustande.
  4. Das Angebot, die AGB sowie das Projektvorgehen sind Bestandteil des Vertrages. Optionen gelten als Erweiterung eines aktiven Vertrages, d.h. mit Beendigung des aktiven Vertrages erlischt auch der Anspruch auf die jeweilige Option. Optionen können eigenständige Laufzeiten haben oder an den bestehenden Vertrag gekoppelt sein. Bei der Inanspruchnahme von Dienstleistungen Dritter wie Domain-Namen-Service, Werbeeinblendungen, Hosting und E-Mail gelten ferner die Bestimmungen des jeweiligen Dritten. Verlangen Dritte eine Gebühr und ist diese nicht in den Angeboten von Mirello, so
    ist diese Gebühr allein vom Kunden zu tragen.

3. Erbringung der Dienstleistungen

  1. Mirello erbringt die Dienstleistungen in seinen eigenen Räumlichkeiten mit seinem eigenen Material (insbesondere Hardware und Software).
  2. Mirello erbringt die Dienstleistungen gemäss dem mit dem Auftraggeber vereinbarten Zeitplan.
  3. Mirello verpflichtet sich, die ihm obliegenden Vertragsleistungen mit der gebührenden Sorgfalt zu erbringen, unter Ausnutzung des neusten Stands von Wissenschaft und Technik und mit bestehendem und während der Laufzeit dieses Vertrags hinzugewonnenen Know-hows.
  4. Mirello informiert den Auftraggeber regelmässig über die Erbringung der Dienstleistungen und zeigt ihm sofort alle Umstände an, welche die vertragsgemässe Erfüllung gefährden

4. Pflichten des Auftraggebers

  1. Der Auftraggeber bietet Mirello jede Unterstützung, die für die Erbringung der Leistungen erforderlich oder zumutbar ist, und hält die vereinbarten Termine ein, damit Mirello ihrerseits die gewünschten Leistungen optimal erbringen kann.
  2. Der Auftraggeber stellt Mirello sämtliche Unterlagen, Materialien, Hardware, Datenträger, Zugänge, Daten etc. zur Verfügung, die für die Erbringung der Dienstleistungen erforderlich oder nützlich sind, unabhängig davon, ob diese im Vertrag im Einzelnen spezifiziert sind.
  3. Der Auftraggeber trägt die alleinige Verantwortung für die rechtliche Zulässigkeit des Domainnamens und der Inhalte seiner Webapplikation sowie der von ihm zur Verfügung gestellten Daten und Informationen (Designarbeiten, Texte, elektronische Daten, Bilddaten etc.) einschliesslich der Suchbegriffe; gleiches gilt für den Schutz von Rechten Dritter, insbesondere in urheberrechtlicher, wettbewerbsrechtlicher und strafrechtlicher Hinsicht.
  4. Der Auftraggeber prüft die ihm im Laufe der Vertragserfüllung gelieferten Arbeitsresultate und Zwischenresultate laufend. Er führt diese Prüfung so rasch als im Rahmen des normalen Geschäftsganges möglich, spätestens nach Ablauf von 10 Tagen seit der Ablieferung, durch. Allfällige Einwendungen und Mängel teilt der der Auftraggeber dem Auftragnehmer unverzüglich schriftlich mit.
  5. Generell untersagt ist das Betreiben oder auch nur das direkte oder indirekte Bewerben von sog. Adult- und Download-Sites bzw. -Inhalten, IRC-Diensten (inkl. Bots, Bouncer etc.), Filesharing-Diensten (Peer-to-Peer etc.) oder potenziell rechtswidrigen oder anstössigen Inhalten. Der Auftraggeber hat es ferner zu unterlassen, Programme oder Skripte auszuführen oder Websites zu betreiben, welche die Systemressourcen zum Nachteil anderer Auftraggeber beeinträchtigen. Darüber hinaus ist der Auftraggeber zur Einhaltung der Speicherplatzbegrenzung verpflichtet.
  6. Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, die Vertraulichkeit der Webanwendung und das dazugehörige Passwort zu wahren. Er ist ferner für sämtliche Vorgänge, die dadurch verursacht werden, dass der Kunde Besuchern Zugang zu seiner Webapplikation gewährt hat oder das Passwort weitergegeben hat und haftet in diesem Fall für alle Folgen der Nutzung oder des Missbrauchs seiner Webapplikation oder seines Passwortes. Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass Daten über seine Person gespeichert und im Rahmen der Erforderlichkeit an Dritte weitergegeben werden können.
    Dies gilt insbesondere für die Weitergabe von Daten, die für die Registrierung von Domainnamen erforderlichen Daten, die anschliessend veröffentlicht werden können

5. Angebot und Leistungsbeschreibungen

  1. Mirello ist für die Erbringung der vom Auftraggeber gewünschten Leistungen gemäss Angebot und/oder Pflichtenheft verantwortlich. Mirello ist in der Wahl der für die Erbringung der Dienstleistungen notwendigen Umgebung in jeder Hinsicht frei. Mirello behält sich insbesondere das Recht vor, in- und ausländische Unternehmen oder Dritte heranzuziehen. Diesbezügliche Änderungen liegen ebenfalls im Ermessen von Mirello.
  2. Mirello bietet Software-Entwicklungsdienstleistungen auf der Basis modernen und gängigen Technologien. Je nach verwendetem Webbrowser und Betriebssystem kann es jedoch zu einer abweichenden Darstellung kommen. Eine optimale Darstellung wird in den jeweils aktuellen Browsern von Microsoft (Edge), Mozilla (Firefox), Apple (Safari) und Google (Chrome) garantiert. Mobile Geräte wie Smartphones und Tablets haben in der Regel kleinere Bildschirme, wobei die Formate und Auflösungen sehr unterschiedlich sind. Die Darstellung von Web-Applikationen ist daher, sofern nicht anders vereinbart, auf die gängige Auflösung des iPhones angepasst.
  3. Ohne anders lautenden Auftrag richtet Mirello Domainnamen und Server mit den Grundeinstellungen für einen neuen Webauftritt ein, wobei der Kunde keinen direkten Zugriff auf die ServerAdministration und Konfiguration erhält. Ein Umzug eines bestehenden Hostings oder anderer Dienstleistungen im Zusammenhang mit Domainnamen und Hosting verbundenen Dienstleistungen muss vom Kunden explizit gewünscht werden, andernfalls werden diese Dienste unterbrochen.
  4. Mirello garantiert dem Kunden nicht den Erfolg der durchgeführten Massnahmen zur Suchmaschinenoptimierung. Die Position einer Webapplikation in Suchmaschinen hängt von vielen Faktoren ab, auf die Mirello keinen Einfluss hat, so dass die Leistungen von Mirello allein nicht zum Erfolg führen müssen.
  5. Bei Produkten mit Limits (Hosting, Traffic, E-Mail-Speicherplatz etc.) wird dem Kunden bei Überschreitung des jeweiligen Limits das zusätzlich Volumen in Rechnung gestellt.

6. Vergütung

  1. Es gelten die Preise gemäss Offerte. Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) ohne Mehrwertsteuer, sofern diese nicht explizit ausgewiesen ist. Offerten können auf Anfrage auch in EUR erstellt werden. 
    Mirello behält sich das Recht vor, die Preise aufgrund veränderter Umstände jederzeit anzupassen. Eine Rückerstattung von im Voraus bezahlten Gebühren ist in diesem Fall oder auch bei einer vorzeitigen Vertragsbeendigung auf Wunsch des Auftraggebers ausgeschlossen.
  2. Die Art der Vergütung der Dienstleistungen richtet sich nach dem Vertrag.
    Mirello bietet bei seinen Dienstleistungen entweder einen Fixpreis oder eine Abrechnung nach Aufwand an. Es steht Mirello zu, zu entscheiden für welche Form sie sich entscheidet. Sofern die Parteien eine Vergütung nach Zeitaufwand vereinbart haben, stellt der Auftragnehmer dem Auftraggeber monatliche Rechnungen oder eine Vor- und Abschlussrechnung. Es steht Mirello zu selbst zu entscheiden für welche Abrechnungsart sie sich entscheiden. Ab einer Vergütung in der Höhe von CHF 100'000 werden besondere
    Zahlungsfristen vereinbart.
  3. Arbeiten, die nicht im Angebot enthalten sind, können dem Kunden nach tatsächlichem Aufwand in Rechnung gestellt werden. Beispiele für solche kostenpflichtigen Leistungen, in der Regel auf Stundenbasis, sind u.a. Leistungserweiterungen, Supportanfragen, zusätzliche Schulungen oder Installationen und Anpassungen auf Webservern Dritter. Entstehen dem Auftraggeber durch Änderungen, die über die im Angebot vereinbarten Änderungen hinausgehen, Mehrkosten, so hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber die dadurch entstehenden Mehrkosten zu erstatten.
  4. Die Vergütung an Mirello wird innert 30 Tagen nach Rechnungsstellung durch den Auftragnehmer fällig. 

7. Geheimhaltung

  1. Die Parteien sind verpflichtet, alle Informationen, die sie im Rahmen dieser Vereinbarung von der jeweils anderen Partei erlangt haben oder erlangen werden, vertraulich zu behandeln. Die Geheimhaltungspflicht besteht schon im Offert Stadium und auch nach Beendigung des Vertrags.

8. Verzug

  1. Der Auftraggeber ist für die rechtzeitige Zahlung der Vergütung innert der Zahlungsfrist besorgt. Bei Zahlungsverzug schuldet der Auftraggeber einen Verzugszins von 5% sowie eine Mahngebühr von CHF 50.00 pro Mahnung.
    Hat der Auftragnehmer Zweifel hinsichtlich der vertragsgemässen Einhaltung der Zahlungsbedingungen oder erschwert sich das Inkasso von Forderungen, kann der Auftragnehmer auch eine Vorauszahlung oder Sicherheit verlangen.
  2. Bei Terminverzug des Auftragnehmers räumt ihm der Auftraggeber eine angemessene Nachfrist ein.

9. Eigentums-, Inhaber- und Immaterialgüterrechte

  1. Das Urheberrecht an den kreativen, gestalterischen und Programmierleistungen sowie an der entwickelten Software verbleibt bei Mirello, Mirello allein bestimmt über deren Verwendung. Anderweitige Verwendungen bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung von Mirello. Das geistige Eigentum der Werke von Mirello wird geschützt durch das Bundesgesetz über das Urheberrecht und anverwandte Schutzrechte.
  2. Mit der ordentlichen Bezahlung einer Dienstleistung/Projekts gehen die Nutzungsrechte uneingeschränkt an den Kunden über, soweit nichts anderes bestimmt wurde.
  3. Werbung und Publikationen über die dem Auftraggeber gegenüber erbrachten Dienstleistungen bedürfen der Zustimmung des Auftraggebers

10. Vertragsdauer und Kündigung

  1. Die Vertragsdauer richtet sich nach der gewählten Dienstleistung. Jede Partei hat das Recht, den Vertrag mit einer Frist von 90 Tagen auf Ende eines Monats ordentlich zu kündigen. Vorbehalten bleibt die ausserordentliche Kündigung aus wichtigen Gründen.

11. Datenschutz

  1. Mirello erhebt und verarbeitet personenbezogene Daten nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere unter Beachtung der geltenden Datenschutzgesetze. Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten, Ihrer Rechte und damit zusammenhängender Fragen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung unter, welche integrierender Bestandteil dieser AGB bildet.

12. Gewährleistung

  1. Mirello gewährleistet eine getreue und sorgfältige Ausführung seiner Dienstleistungen.
  2. Während der 6-monatigen Gewährleistungsfrist verpflichtet sich Mirello, alle Mängel oder Fehler der IT-Dienstleistung zu beheben, die auf eine unzureichende oder fehlerhafte Entwicklung zurückzuführen sind und die ordnungsgemässe Nutzung der Dienstleistung durch den Auftraggeber beeinträchtigen.

13. Haftung

  1. Der Kunde haftet selbst und alleinig für sämtliche mit den von ihm genutzten Account, Server, Applikationen, im Zusammenhang stehenden Inhalten, Verlinkungen und Handlungen. Das gleiche gilt für an Mirello übergebene Manuskripte, Datenträger und Vorlagen, welche von Mirello mit der üblichen Sorgfalt behandelt werden, jedoch vom Kunden selbst zu sichern beziehungsweise zu versichern sind. Mit Ausnahme von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit seitens Mirello, wobei der Anspruch einzig auf den unmittelbar erlittenen Schaden und den Gegenwert der beanspruchten Leistungen beschränkt ist, sowie allfällig gewährten Leistungsgarantien verzichtet der Kunde bei Verspätungen, Betriebsunterbrüchen, Ausfällen einzelner Dienste, Datenunsicherheiten oder -verluste, Serverausfall, Übertragungsfehler und sonstige technische Probleme auf jegliche Art von Haftungsansprüchen gegenüber Mirello, eingenommen aber nicht ausschliesslich Schadenersatzforderungen, entgangener Gewinne und Folgeschäden. Mirello haftet nicht in
    Fällen von höherer Gewalt.

14. Änderungen

  1. Mirello behält sich vor, seine Dienstleistungen und die Preise seiner Dienstleistungen jederzeit anzupassen. Die Änderungen werden dem Auftraggeber in geeigneter Weise bekannt gegeben. Erhöht Mirello Preise so, dass sie zu einer höheren Gesamtbelastung des Auftraggebers führen oder ändert Mirello eine vom Auftraggeber bezogene Dienstleistung erheblich zum Nachteil des Auftraggebers, kann der Auftraggeber die betroffene Dienstleistung bis zum Inkrafttreten der Änderung auf diesen Zeitpunkt hin ohne finanzielle Folgen vorzeitig kündigen. Unterlässt er dies, akzeptiert er die Änderungen.
    Preisanpassungen infolge Änderung der Abgabesätze (z.B. Erhöhung der Mehrwertsteuer) gelten nicht als Preiserhöhungen und berechtigen nicht zur Kündigung.
  2. Mirello behält sich vor, die AGB jederzeit anzupassen. Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber in geeigneter Weise vorgängig über Änderungen der AGB. Sind die Änderungen für den Auftraggeber nachteilig, kann er bis zum Inkrafttreten der Änderung auf diesen Zeitpunkt hin den Vertrag ohne finanzielle Folgen vorzeitig kündigen. Unterlässt er dies, akzeptiert er die Änderungen

15. Salvatorische Klausel 

  1. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam oder ungültig sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit und Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. In einem solchen Falle ist die ungültige Bestimmung in dem Sinne zu deuten oder zu ergänzen, dass der mit ihr beabsichtigte Regelungszweck möglichst erreicht wird.

16. Anwendbares Recht

  1. Diese AGB und sämtliche Verträge zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer unterstehen schweizerischem Recht.

Uster, Januar 2026

Mirello
Marra Solutions